BAG verschärft die Anforderungen an Massenentlassungen: Anzeige vor Kündigung ist Wirksamkeitsvoraussetzung
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 01.04.2026, Aktenzeichen 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22 Mit den Urteilen vom 1. April 2026 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung zur Massenentlassung grundlegend an die Vorgaben des EuGH angepasst. In beiden Fällen entschied das BAG, dass eine Kündigung im Zusammenhang mit einer anzeigepflichtigen Massenentlassung unwirksam ist, wenn … Weiterlesen