BAG verschärft die Anforderungen an Massenentlassungen: Anzeige vor Kündigung ist Wirksamkeitsvoraussetzung

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 01.04.2026, Aktenzeichen 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22 Mit den Urteilen vom 1. April 2026 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung zur Massenentlassung grundlegend an die Vorgaben des EuGH angepasst. In beiden Fällen entschied das BAG, dass eine Kündigung im Zusammenhang mit einer anzeigepflichtigen Massenentlassung unwirksam ist, wenn … Weiterlesen

Betriebsbedingte Kündigung bei Massenentlassungen

Konsultationspflicht des Betriebsrats bei Massenentlassungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2013, Aktenzeichen 2 AZR 60/12 (Parallelentscheidungen: 2 AZR 61/12, 2 AZR 62/12, 2 AZR 63/12, 2 AZR 64/12, 2 AZR 65/12, 2 AZR 66/12, 2 AZR 67/12, 2 AZR 70/12, 2 AZR 71/12, 2 AZR 72/12)

Fehlt das erforderliche Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat, sowie eine ordentliche Anzeige der Massenentlassungen, sind die betriebsbedingten Kündigungen unwirksam.