Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.05.2021, Aktenzeichen 5 Sa 343/20
Eine betrieblich bedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung ist unwirksam, wenn es an einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt, etwa weil die Arbeitgeberin im Zeitpunkt der Kündigung noch in ernsthaften Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs oder von Teilen des Betriebs steht oder sich noch um neue Aufträge bemüht. Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus.