Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.05.2021, Aktenzeichen 5 Sa 343/20

Eine betrieblich bedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung ist unwirksam, wenn es an einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt, etwa weil die Arbeitgeberin im Zeitpunkt der Kündigung noch in ernsthaften Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs oder von Teilen des Betriebs steht oder sich noch um neue Aufträge bemüht. Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus.

Wann hat der Betriebsrat Anspruch auf Auskunft?

Auskunftsanspruch des Betriebsrats

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.12.2019, Aktenzeichen 7 TaBV 46/19

Im Zeitpunkt der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs muss noch nicht feststehen, dass tatsächlich bestimmte allgemeine Aufgaben oder Beteiligungsrechte des Betriebsrats zur Wahrnehmung anstehen. Es reicht für den Auskunftsanspruch vielmehr aus, dass hierfür eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht.

Wann gilt ein Unternehmen als “beherrschend”?

Beherrschendes Unternehmen

 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.12.2018, Aktenzeichen 10 Sa 284/16 und 10 Sa 921/16

Ermöglicht eine rechtliche Verbindung beliebiger Art einem Unternehmen einen bestimmenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen und ermöglicht die rechtliche Verbindung, Massenentlassungen in Betracht zu ziehen oder vorzunehmen, handelt es sich um ein beherrschendes Unternehmen.

Notwendige Beratungen bevor Kündigung bei Massenentlassungen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2016, Aktenzeichen 5 Sa 1580/15

Eine Kündigung im Rahmen von Massenentlassungen ist unwirksam, wenn nicht ausreichend mit dem Betriebsrat über die Vermeidung oder Einschränkung der geplanten Entlassungen sowie über Möglichkeiten, die Folgen zu mildern, beraten wurde.

Restmandat des Betriebsrats zur Wahrnehmung von Beteiligungsrechten

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.10.2016, Aktenzeichen 1 ABR 51/14

Das Restmandat des Betriebsrats entsteht mit dem Wegfall der betrieblichen Organisation durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung. Es ist kein Vollmandat und dient lediglich dazu, die mit der Änderung der betrieblichen Organisation einhergehenden Beteiligungsrechte wahrzunehmen.

Restmandat des Betriebsrats

Mandat des Betriebsrats nach Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 13.07.2015, Aktenzeichen 16 TaBVGa 165/14

Ein Betriebsrat bleibt so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der im Zusammenhang mit dem Untergang eines Betriebs durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist.

Kündigung ohne konkreten Kündigungstermin wirksam

Wirksamkeit einer Kündigung mit auslegbarem Kündigungstermin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, Aktenzeichen 6 AZR 805/11

Eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin wurde mit möglichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB untersetzt. Zusätzlich wurde die längstmögliche Kündigungsfrist gem. § 111 InsO von maximal 3 Monaten erwähnt. Die gekündigte Industriekauffrau war der Auffassung, die Kündigung sei unwirksam, da kein konkreter Kündigungstermin genannt wurde.