Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber – Auflösungsantrag des Arbeitgebers

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.08.2023, Aktenzeichen 5 Sa 172/22 Das Landgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinem Urteil vom 15.08.2023 zum Aktenzeichen 5 Sa 172/22 die Berufung eines gemeinnützigen Vereins als Arbeitgeber gegen das Urteil des erstinstanzlichen Arbeitsgerichts Stralsund vom 09.11.2022 (11 Ca 167/22) verworfen, ebenso aber auch die Berufung der Klägerin gegen das Ergänzungsurteil des Arbeitsgerichts … Weiterlesen

Sozialplan – Ausgleich bei Betriebsänderung

Sozialplan bei betriebsbedingter Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.11.2021, Aktenzeichen 1 AZR 278/20

Sozialplänen kommt typischerweise eine zukunftsbezogene Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion zu. Es sollen wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen werden, die den Arbeitnehmern im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung entstehen.

Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt?

Betriebsbedingte Kündigung – Sozial nicht gerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 04.08.2021, Aktenzeichen 4 Sa 293/19

Führt eine betriebsbedingte Kündigung zu einer Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals oder sie ist lediglich Vorwand dafür, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird, ist sie unwirksam.

Ohne ausreichende Begründung keine Kündigung

Kündigung ohne ausreichende Begründung ist unwirksam

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.03.2021, Aktenzeichen 5 Sa 278/20

Die Arbeitgeberin hat die Tatsachen zu beweisen, die eine Kündigung bedingen. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie damit begründet wird, dass der Arbeitsvertrag zu belastend für das Unternehmen sei. Arbeitnehmer können nicht mit einer betriebsbedingten Kündigung aus dem Betrieb gedrängt werden, obwohl Beschäftigungsmöglichkeiten und -bedarf objektiv vorhanden sind.

Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.05.2021, Aktenzeichen 5 Sa 343/20

Eine betrieblich bedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung ist unwirksam, wenn es an einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt, etwa weil die Arbeitgeberin im Zeitpunkt der Kündigung noch in ernsthaften Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs oder von Teilen des Betriebs steht oder sich noch um neue Aufträge bemüht. Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus.

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung kann unwirksam sein

Außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen mit Auslauffrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019, Aktenzeichen 2 AZR 50/19

Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.

Wichtiger Grund bei außerordentlicher Kündigung

Wirksamkeit einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung mit sozialer Auslauffrist

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 29.11.2019, Aktenzeichen 11 Sa 418/18

Liegt für eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist kein wichtiger Grund vor, ist die Kündigung unwirksam.

Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt?

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.05.2017, Aktenzeichen 2 AZR 606/16

Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und die Arbeitgeberin sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss.

Betriebsbedingte Kündigung im Rahmen von Massenentlassungen

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.07.2016, Aktenzeichen 9 Sa 484/16

Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen dürfen erst dann ausgesprochen werden, nachdem das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat abgeschlossen ist. Im Rahmen einer Betriebsänderung wird die Konsultationspflicht regelmäßig dann erfüllt, wenn die Arbeitgeberin mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich abgeschlossen hat und erst danach Kündigungen ausspricht.

Betriebsbedingte Änderungskündigung – Sozial ungerechtfertigt

Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Arbeitszeitverringerung kann sozial ungerechtfertigt sein

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.01.2017, Aktenzeichen 5 Sa 166/16

Eine betriebsbedingte Änderungskündigung mit dem Ziel der Arbeitszeitverringerung ist dann sozial ungerechtfertigt, wenn es die Möglichkeit für den Einsatz auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen zu gleichen oder geänderten Bedingungen gibt.