Ohne ausreichende Begründung keine Kündigung

Kündigung ohne ausreichende Begründung ist unwirksam

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.03.2021, Aktenzeichen 5 Sa 278/20

Die Arbeitgeberin hat die Tatsachen zu beweisen, die eine Kündigung bedingen. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie damit begründet wird, dass der Arbeitsvertrag zu belastend für das Unternehmen sei. Arbeitnehmer können nicht mit einer betriebsbedingten Kündigung aus dem Betrieb gedrängt werden, obwohl Beschäftigungsmöglichkeiten und -bedarf objektiv vorhanden sind.