Unangemessene Benachteiligung von Arbeitnehmer durch Catch-all-Klausel
Bundesarbeitsgericht (8. Senat), Urteil vom 17.10.2024, Aktenzeichen 8 AZR 172/23 Leitsätze: Die Bestimmungen des am 26. April 2019 in Kraft getretenen Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) finden bzgl. Unterlassungsansprüchen auch dann Anwendung, wenn die Wiederholungsgefahr auf eine rechtsverletzende Handlung gestützt wird, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurde. Ein Unterlassungsanspruch besteht nur dann, … Weiterlesen