Verschlechterung betrieblicher Altersversorgung im Konzern durch Neuregelung der konzernweit geregelten betrieblichen Altersversorgung
Bundesarbeitsgericht (3. Senat), Urteil vom 02.07.2024, Aktenzeichen 3 AZR 247/23 Leitsatz: Will der Konzernarbeitgeber die bisher bereits konzernweit geregelte betriebliche Altersversorgung für den Gesamtkonzern durch eine neue Konzernbetriebsvereinbarung ersetzen, ist das Vorliegen sachlich-proportionaler Gründe für eine nachteilige Regelung der noch nicht erdienten, dienstzeitabhängigen Zuwächse (dritte Stufe des Prüfungsschemas des Senats) anhand der tatsächlichen Gegebenheiten und … Weiterlesen