Fristlose Kündigung nach Bedrohung mit dem Messer

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5. Kammer), Urteil vom 13.07.2023, Aktenzeichen 5 Sa 5/23 Amtliche Leitsätze: 1. Eine ernstliche Bedrohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben u.a. von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen, für die kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund eingreift, kommt “an sich” als wichtiger Grund i.S.v. § 626 Absatz 1 BGB in Betracht. Eine strafrechtliche Bedrohung i.S.v. § 241 StGB … Weiterlesen

Prüfung der Wirksamkeit einer Verdachtskündigung

Bewertung einer Verdachtskündigung

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 23.08.2022, Aktenzeichen 7 Sa 1190/20

Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Verdachtskündigung muss eine große Wahrscheinlichkeit für eine Pflichtverletzung gerade dieses Arbeitnehmers bestehen, die ihrerseits wiederum eine negative Prognose bezüglich dieses individuellen Arbeitnehmers ergibt. Der Verdacht auf eine Pflichtverletzung muss auf konkreten, vom Kündigenden darzulegenden und gegebenenfalls zu beweisenden Tatsachen beruhen. Er muss ferner dringend sein.

Wann begründet der Verdacht einer Pflichtverletzung eine Kündigung?

Kündigung bei Verdacht einer Pflichtverletzung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.01.2019, Aktenzeichen 2 AZR 426/18

Im Fall einer Kündigung müssen die den dringenden Verdacht einer Pflichtverletzung begründenden Tatsachen unstreitig sein oder von der Arbeitgeberin völlig bewiesen werden. Die Umstände, die den Verdacht begründen, dürfen nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht ebenso gut durch ein Geschehen zu erklären sein, das eine Kündigung nicht zu rechtfertigen vermag.

Kündigung wegen Pflichtverletzung

Fristlose Verdachtskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2017, Aktenzeichen 3 Sa 256/17

Eine Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzt regelmäßig eine Abmahnung voraus. Die Arbeitgeberin hat stets konkret zu prüfen, ob sich der Arbeitnehmer nach einer Abmahnung künftig wieder vertragstreu verhalten wird.

Außerordentliche Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016, Aktenzeichen 2 AZR 110/15

Eine außerordentliche Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Handelt es sich um eine Verdachtskündigung, muss der Verdacht dringend und auf konkrete Tatsachen gestützt sein.

Verdachtskündigung ungültig

Verdachtskündigung nicht gerechtfertigt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.07.2013, Aktenzeichen 28 Ca 3420/13

Beabsichtigt eine Arbeitgeberin eine Anhörung in Vorbereitung einer Verdachtskündigung, so muss sie bereits in der Einladung eindeutig über das Thema informieren sowie auf die Folgen hinweisen. Der verdächtigten Person muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich von einer Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen.

Verdacht darf nicht in das Arbeitszeugnis fliessen

Arbeitszeugnis darf nicht subjektiv vom Arbeitgeber geprägt werden

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 14.12.2012, 28 Ca 16143/12

Der Arbeitgeber kündigte einem Angestellten zum Ende der Probezeit. Während der Beschäftigung des Angestellten war ein Verdacht auf Diebstahl von Betriebseigentum entstanden. Das verlangte Arbeitszeugnis enthielt keine Aussage zur Ehrlichkeit des Angestellten. Im Einzelhandel ist die fehlende Aussage ein Beleg dafür, dass der Mitarbeiter nicht ehrlich ist. Auf gerichtliches Verlangen des Angestellten musste der Arbeitgeber auf dem Arbeitszeugnis die Ehrlichkeit bescheinigen, da kein dringender Tatverdacht besteht.

Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied nicht gerechtfertigt

Außerordentliche Kündigung wegen Diebstahlverdacht nicht gerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.02.2012, 10 TaBV 30/11

Einer Laborantin, die gleichzeitig Betriebsratsmitglied war, sollte wegen Diebstahlverdacht außerordentlich gekündigt werden. Die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats sollte gerichtlich ersetzt werden. Das Landesarbeitsgericht hielt die außerordentliche Kündigung für nicht gerechtfertigt.

Fristlose Kündigung – Verdacht auf Diebstahl

Fristlose Kündigung wegen dringenden Verdachts auf Diebstahl

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2012,  6 Sa 1845/11

Unbezahlte Ware im Wert von 12,02 Euro, sowie die unbezahlte Entnahme eines Beutels Streusplitt führte zur fristlosen Kündigung eines Filialleiters. 21 Jahre Betriebszugehörigkeit bewahrten nicht vor der fristlosen Kündigung. Das jahrelang aufgebaute Vertrauen wurde mit diesen Handlungen grundlegend zerstört. Es spielt keine Rolle, dass es sich um Sachen mit geringem Wert handelte.