Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied nicht gerechtfertigt

Außerordentliche Kündigung wegen Diebstahlverdacht nicht gerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.02.2012, 10 TaBV 30/11

Einer Laborantin, die gleichzeitig Betriebsratsmitglied war, sollte wegen Diebstahlverdacht außerordentlich gekündigt werden. Die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats sollte gerichtlich ersetzt werden. Das Landesarbeitsgericht hielt die außerordentliche Kündigung für nicht gerechtfertigt.

Fristlose Kündigung – Verdacht auf Diebstahl

Fristlose Kündigung wegen dringenden Verdachts auf Diebstahl

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2012,  6 Sa 1845/11

Unbezahlte Ware im Wert von 12,02 Euro, sowie die unbezahlte Entnahme eines Beutels Streusplitt führte zur fristlosen Kündigung eines Filialleiters. 21 Jahre Betriebszugehörigkeit bewahrten nicht vor der fristlosen Kündigung. Das jahrelang aufgebaute Vertrauen wurde mit diesen Handlungen grundlegend zerstört. Es spielt keine Rolle, dass es sich um Sachen mit geringem Wert handelte.

Anhörung des Betriebsrates zur Interessenabwägung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.01.2012, 2 Sa 305/11

Die Arbeitnehmerin war als Aufsicht/Reinigungskraft im Schwimmbad tätig. Während ihrer Erkrankung begab sie sich in das Schwimmbad und nahm nach Vermutung des Arbeitgebers einen Tauchring mit. Der Arbeitgeber sprach eine fristlose Kündigung wegen Verdachts auf Diebstahl aus.  Die fristlose Kündigung sowie eine spätere ordentliche Kündigung waren unwirksam. Die Anhörung des Betriebsrates war fehlerhaft. Der Arbeitgeber hatte es unterlassen, dem Betriebsrat seine Erwägungen im Rahmen der Interessenabwägung mitzuteilen.