Kein wirtschaftlicher Nachteil während Betriebsratstätigkeit

Vergütung Betriebsratsarbeit

Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 10.05.2023, Aktenzeichen 3 Ca 74/21

Ein Betriebsratsmitglied darf aufgrund seiner Betriebsratstätigkeit keinen wirtschaftlichen Nachteil erleiden. Eine Benachteiligung ist dabei jede Schlechterstellung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die nicht auf sachlichen Gründen, sondern auf der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied beruht.

Kostenübernahme einer Betriebsratsschulung

Notwendigkeit einer Betriebsratsschulung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2017, Aktenezeichen 11 TaBV 1626/16

Die Vermittlung von Kenntnissen in Betriebsratsschulungen ist notwendig, damit der Betriebsrat gegenwärtig oder in naher Zukunft anstehende Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann. Außer für die Vermittlung von Grundkenntnissen muss ein aktueller betriebsbezogener Anlass für die Schulung bestehen, für den die erworbenen besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft benötigt werden, um die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sach- und fachgerecht auszuüben.

Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied nicht gerechtfertigt

Außerordentliche Kündigung wegen Diebstahlverdacht nicht gerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.02.2012, 10 TaBV 30/11

Einer Laborantin, die gleichzeitig Betriebsratsmitglied war, sollte wegen Diebstahlverdacht außerordentlich gekündigt werden. Die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats sollte gerichtlich ersetzt werden. Das Landesarbeitsgericht hielt die außerordentliche Kündigung für nicht gerechtfertigt.

Lohnausfall für ein Betriebsratsmitglied

Zahlung des Lohnausfalls für ein Betriebsratsmitglied

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.02.2012, 17 Sa 2212/12

Ein Betriebsratsmitglied war als Kraftfahrer tätig. Die normale durchschnittliche Arbeitszeit des Kraftfahrers enthielt stetig Überstunden. Für seine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied wurde der Kraftfahrer zur Hälfte der Arbeitszeit freigestellt. Die Tätigkeit als Betriebsrat verminderte deutlich die Möglichkeit, Überstunden zu leisten. Im Halbjahr vor der umstrittenen Vergütung konnte der Kraftfahrer wegen seiner Betriebsratstätigkeit lediglich in 5 Wochen Überstunden leisten. Daraus resultierte die Streitfrage, auf welcher Basis die Tätigkeit als Betriebsratsmitglied vergütet wird.

Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes unzulässig

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 30.09.2011, 10 Sa 471/11

Ohne vorherige Abmahnung sollte eine Chemielaborantin fristlos gekündigt werden. Die Chemielaborantin war zugleich Mitglied des Betriebsrates. Das Landesarbeitsgericht Hamm erklärte die Kündigung für unwirksam.