Kein wirtschaftlicher Nachteil während Betriebsratstätigkeit

Vergütung Betriebsratsarbeit

Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 10.05.2023, Aktenzeichen 3 Ca 74/21

Ein Betriebsratsmitglied darf aufgrund seiner Betriebsratstätigkeit keinen wirtschaftlichen Nachteil erleiden. Eine Benachteiligung ist dabei jede Schlechterstellung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die nicht auf sachlichen Gründen, sondern auf der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied beruht.