Kein wirtschaftlicher Nachteil während Betriebsratstätigkeit

Vergütung Betriebsratsarbeit

Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 10.05.2023, Aktenzeichen 3 Ca 74/21

Ein Betriebsratsmitglied darf aufgrund seiner Betriebsratstätigkeit keinen wirtschaftlichen Nachteil erleiden. Eine Benachteiligung ist dabei jede Schlechterstellung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die nicht auf sachlichen Gründen, sondern auf der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied beruht.

Freigestellte Betriebsratsmitglieder müssen sich abmelden

Abmeldepflicht für freigestellte Betriebsratsmitglieder

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.02.2016, Aktenzeichen 7ABR 20/14

Freigestellte Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, sich für die Dauer außerhalb des Betriebs zu erledigender Aufgaben bei der Arbeitgeberin abzumelden und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen.

Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeit

Betriebsratsarbeit gilt nicht als Arbeitszeit, sondern wird durch eigenständigen Freizeitausgleich nach § 37 Abs.2 Arbeitszeitgesetz ausgeglichen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 20.04.2015, Aktenzeichen 12 TaBV 76/14

Überschreiten die Zeiten für Betriebsratstätigkeit und persönliche Arbeitszeit die werktägliche Höchstgrenze nach §3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz), besteht Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung.