Freigestellte Betriebsratsmitglieder müssen sich abmelden

Abmeldepflicht für freigestellte Betriebsratsmitglieder

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.02.2016, Aktenzeichen 7ABR 20/14

Freigestellte Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, sich für die Dauer außerhalb des Betriebs zu erledigender Aufgaben bei der Arbeitgeberin abzumelden und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen.

Freigestellter Betriebsrat hat Anspruch auf Zeiterfassung

Zeiterfassung für freigestellte Betriebsratsmitglieder

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.07.2013, Aktenzeichen 7 ABR 22/12

Mitglieder des Betriebsrates, die von ihrer Arbeit freigestellt sind, um ungehindert ihrer Arbeit als Betriebsratsmitglied nachgehen zu können, haben einen Anspruch darauf, das Zeiterfassungssystem der Arbeitgeberin zu nutzen.