Ersatz der Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes aufgrund des Vorwurfs der sexuellen Belästigung

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2024, Aktenzeichen 7 TaBV 67/23 Amtliche Leitsätze: Ein Schlag mit der Hand auf das Gesäß einer weiblichen Arbeitskollegin, ausgeführt von einem männlichen Arbeitnehmer, stellt eine sexuelle Belästigung dar, die an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB zu rechtfertigen.        Je … Weiterlesen

Ein nicht über die konkreten Folgen einer Versetzung unterrichteter Betriebsrat kann zu Recht die Zustimmung verweigern – Wegfall der Möglichkeit zur Provisionserzielung bei Versetzung vom Vertriebsaußen- in den Innendienst

Landesarbeitsgericht Niedersachsen (2. Kammer), Beschluss vom 08.05.2024, Aktenzeichen 2 TaBV 81/23 Amtlicher Leitsatz: Der Betriebsrat ist bei einer Anhörung zu einer Versetzung über deren konkreten Folgen zu unterrichten. Wenn der betroffene Arbeitnehmer trotz Weitergeltung der bisherigen Provisionsregelung aufgrund der veränderten Tätigkeit (Wechsel vom Außendienst in den Innendienst) keine Möglichkeit mehr besitzt, in unverändertem Umfang Provisionen … Weiterlesen

Zustimmungsersetzung Betriebsrat bei Einstellung

Zustimmung des Betriebsrats zu einer Tätigkeit ohne Arbeitsplatz

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.06.2019, Aktenzeichen 1 ABR 5/18

Die für eine Einstellung erforderliche Eingliederung in die Betriebsorganisation erfordert weder, dass die geschuldeten Arbeiten auf dem Betriebsgelände verrichtet werden, noch setzt sie eine Mindestanwesenheitszeit im Betrieb voraus.

Versetzung – Informationspflicht der Arbeitgeberin über Auswahlgründe

Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.04.2019, Aktenzeichen 1 ABR 25/17

Informiert die Arbeitgeberin den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß über die Auswahlgründe für die Versetzung eines Arbeitnehmers, kann sie nicht die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats verlangen.

Beschlussverfahren für erledigt erklärt

Einstellung eines Beschlussverfahrens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.08.2018, Aktenzeichen 7 ABR 63/16

Ein Beschlussverfahren ist einzustellen, wenn die Beteiligten das Verfahren für erledigt erklärt haben. Ein erledigendes Ereignis sind tatsächliche Umstände, die nach Anhängigkeit des Beschlussverfahrens eingetreten sind und dazu führen, dass das Begehren des Antragstellers jedenfalls nunmehr als unzulässig oder unbegründet abgewiesen werden müsste.