Mitbestimmung bei Konzerntätigkeit in Matrixstrukturen: Einstellung nach § 99 BetrVG nur bei Weisungsrecht des Inlandsbetriebs

Bundesarbeitsgericht (1. Senat), Beschluss vom 23.09.2025, Aktenzeichen 1 ABR 25/24 Leitsatz: Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kommt auch bei Führungskräften, die innerhalb eines Konzerns im Betrieb eines anderen Unternehmens tätig werden, ohne dass zu dem Betriebsinhaber ein Arbeitsverhältnis besteht, nur in Betracht, wenn sie – bezogen auf den Betriebsinhaber – weisungsgebunden tätig sind und ihm daher … Weiterlesen

Wahlberechtigung eines Arbeitnehmers (Matrix-Führungskraft) in mehreren Betrieben eines Unternehmens

Landesarbeitsgericht Hessen (16. Kammer), Beschluss vom 22.01.2024, Aktenzeichen 16 TaBV 98/23 Amtliche Leitsätze: Gehören einem Unternehmen mehrere Betriebe an und wird ein Arbeitnehmer in mehreren Betrieben dieses Unternehmens eingesetzt, so erwirbt der Arbeitnehmer die Zugehörigkeit zu diesen Betrieben und ist dort wahlberechtigt. Für die Eingliederung in einen Betrieb ist eine Bindung an Weisungen einer Führungskraft … Weiterlesen

Einstellung – Eingliederung in die Betriebsorganisation grösserer Unternehmen

Zustimmung zur Einstellung – Eingliederung in die Betriebsorganisation Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 29.10.2021, Aktenzeichen 9 TaBV 17/21 Die für eine Einstellung erforderliche Eingliederung in die Betriebsorganisation erfordert nicht, dass der Arbeitnehmer seine Arbeiten auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet. Entscheidend für eine Eingliederung ist nicht der örtliche Sitz des Arbeitnehmers, sondern dessen organisatorische … Weiterlesen

Zustimmungsersetzung Betriebsrat bei Einstellung

Zustimmung des Betriebsrats zu einer Tätigkeit ohne Arbeitsplatz

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.06.2019, Aktenzeichen 1 ABR 5/18

Die für eine Einstellung erforderliche Eingliederung in die Betriebsorganisation erfordert weder, dass die geschuldeten Arbeiten auf dem Betriebsgelände verrichtet werden, noch setzt sie eine Mindestanwesenheitszeit im Betrieb voraus.

Überwachungsrecht des Betriebsrates – betriebliches Eingliederungsmanagement

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2012, 1 ABR 46/10

Das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, genannt (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX), ist für Krankschreibungen, die länger als 6 Wochen währen, vorgesehen. Mit Hilfe des BEM soll geklärt werden, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Der Betriebsrat ist verpflichtet, den Arbeitgeber zu überwachen, ob er seiner Pflicht zum Eingliederungsmanagement nachkommt. Einer Zustimmung des Arbeitnehmers dazu bedarf es nicht.