Einstellung – Eingliederung in die Betriebsorganisation grösserer Unternehmen

Zustimmung zur Einstellung – Eingliederung in die Betriebsorganisation Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 29.10.2021, Aktenzeichen 9 TaBV 17/21 Die für eine Einstellung erforderliche Eingliederung in die Betriebsorganisation erfordert nicht, dass der Arbeitnehmer seine Arbeiten auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet. Entscheidend für eine Eingliederung ist nicht der örtliche Sitz des Arbeitnehmers, sondern dessen organisatorische … Weiterlesen