Mitbestimmung bei Konzerntätigkeit in Matrixstrukturen: Einstellung nach § 99 BetrVG nur bei Weisungsrecht des Inlandsbetriebs
Bundesarbeitsgericht (1. Senat), Beschluss vom 23.09.2025, Aktenzeichen 1 ABR 25/24 Leitsatz: Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kommt auch bei Führungskräften, die innerhalb eines Konzerns im Betrieb eines anderen Unternehmens tätig werden, ohne dass zu dem Betriebsinhaber ein Arbeitsverhältnis besteht, nur in Betracht, wenn sie – bezogen auf den Betriebsinhaber – weisungsgebunden tätig sind und ihm daher … Weiterlesen