Versetzung – Informationspflicht der Arbeitgeberin über Auswahlgründe
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.04.2019, Aktenzeichen 1 ABR 25/17
Informiert die Arbeitgeberin den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß über die Auswahlgründe für die Versetzung eines Arbeitnehmers, kann sie nicht die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats verlangen.