Fristlose Kündigung nach Bedrohung mit dem Messer

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5. Kammer), Urteil vom 13.07.2023, Aktenzeichen 5 Sa 5/23 Amtliche Leitsätze: 1. Eine ernstliche Bedrohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben u.a. von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen, für die kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund eingreift, kommt “an sich” als wichtiger Grund i.S.v. § 626 Absatz 1 BGB in Betracht. Eine strafrechtliche Bedrohung i.S.v. § 241 StGB … Weiterlesen

Kündigung eines Wahlvorstandsmitglieds wegen Weiterleitung von sensiblen persönlichen Daten an eine private E-Mail-Adresse

Arbeitsgericht Mannheim, Urteil vom 01.08.2023, Aktenzeichen 5 Ca 101/23 Amtliche Leitsätze: 1. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht kein Rechtsschutzinteresse auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte mehr. Denn nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Warnfunktion entfallen. Ein Entfernungsanspruch kann nur ausnahmsweise gegeben sein, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, die Abmahnung könne dem Arbeitnehmer auch noch … Weiterlesen

Unerlaubte Aufladung eines privaten Fahrzeugs beim Arbeitgeber

Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 10.03.2023, Aktenzeichen 5 Ca 138/22 Das Arbeitsgericht Duisburg hat die fristlose Kündigung der Arbeitgeberin vom 13.01.2022 eines bei ihr als Rezeptionist in der Spätschicht beschäftigten Arbeitnehmers mit Urteil vom 10.03.2023 zurückgewiesen und festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist.  Der klagende Arbeitnehmer ist … Weiterlesen

Wirksamkeit fristlose Kündigung – Unentschuldigtes Fehlen

Fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.07.2022, Aktenzeichen 6 Sa115/22 Für die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung hat eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattzufinden, also eine Prüfung, ob das Mittel der fristlosen Kündigung zur Erreichung des Zwecks geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne ist. Ein Unternehmen, das im Messebau angesiedelt ist, hatte bis Juli 2021, … Weiterlesen

Recht auf Unerreichbarkeit in der Freizeit

Recht auf Nicht-Erreichbarkeit in der Freizeit

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2022, Aktenzeichen 1 SA 39 Öd/22

Ein Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, sich in seiner Freizeit zu erkundigen, ob sein Dienstplan geändert worden ist. Er ist auch nicht verpflichtet, eine Mitteilung der Arbeitgeberin, etwa per Telefon, entgegenzunehmen oder eine SMS zu lesen.

Wirksamkeit einer Kündigung anlässlich Arbeitsunfähigkeit

Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.05.2021, Aktenzeichen 2 AZR 560/20

Die Arbeitgeberin darf einen Arbeitnehmer nicht deshalb bei einer Maßnahme, etwa einer Kündigung, benachteiligen, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Das Benachteiligungsverbot soll den Arbeitnehmer in seiner Willensfreiheit bei der Entscheidung darüber schützen, ob ein Recht ausgeübt wird oder nicht.

Abmahnung und wichtiger Grund notwendig für außerordentliche Kündigung

Außerordentliche Kündigung wegen verfrühter Abwesenheit

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.2020, Aktenzeichen 3 Sa 271/20

Eine außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzt regelmäßig eine Abmahnung sowie einen wichtigen Grund voraus. Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ist die außerordentliche Kündigung das letzte Mittel, so dass sie nicht gerechtfertigt ist, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist.

Kündigung wegen Pflichtverletzung

Fristlose Verdachtskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2017, Aktenzeichen 3 Sa 256/17

Eine Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzt regelmäßig eine Abmahnung voraus. Die Arbeitgeberin hat stets konkret zu prüfen, ob sich der Arbeitnehmer nach einer Abmahnung künftig wieder vertragstreu verhalten wird.

Entschädigung für Mobbing

Schadenersatz bei Mobbing durch leitende Mitarbeiter

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2016, Aktenzeichen 8 AZR 351/15

Bei auf Mobbing gestützten Entschädigungsklagen ist der ideelle Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betroffen. Der Entschädigungsanspruch setzt voraus, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt und dass die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann.