Befristete Beschäftigte dürfen bei internen Stellenanzeigen ausgeschlossen werden – wenn ein Sparprogramm das sachlich trägt

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.07.2025, Aktenzeichen 8 GLa 1005/25 Leitsätze: 1.Eine Stellenausschreibung, die den Bewerberkreis auf Arbeitnehmer eingrenzt, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, stellt eine Schlechterbehandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern i. S. d. § 4 Abs. 2 S. 1 TzBfG dar. 2.Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Benachteiligung gem. § 4 Abs. … Weiterlesen

Außerordentliche Kündigung wegen angeblicher Pflichtverletzung – Abgrenzung von Tat- und Ver-dachtskündigung und Anforderungen an Tatnachweis und Anhörung

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2025, Aktenzeichen 2 SLa 45/25 Leitsätze: Nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern bereits der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen arbeitsvertraglichen Verfehlung kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Der Verdacht muss auf konkrete, vom Kündigenden darzulegende und gegebenenfalls zu beweisende Tatsachen gestützt sein. Er muss ferner dringend … Weiterlesen

Fristlose Kündigung nach Bedrohung mit dem Messer

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5. Kammer), Urteil vom 13.07.2023, Aktenzeichen 5 Sa 5/23 Amtliche Leitsätze: 1. Eine ernstliche Bedrohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben u.a. von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen, für die kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund eingreift, kommt „an sich“ als wichtiger Grund i.S.v. § 626 Absatz 1 BGB in Betracht. Eine strafrechtliche Bedrohung i.S.v. § 241 StGB … Weiterlesen

Prüfung der Wirksamkeit einer Verdachtskündigung

Bewertung einer Verdachtskündigung

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 23.08.2022, Aktenzeichen 7 Sa 1190/20

Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Verdachtskündigung muss eine große Wahrscheinlichkeit für eine Pflichtverletzung gerade dieses Arbeitnehmers bestehen, die ihrerseits wiederum eine negative Prognose bezüglich dieses individuellen Arbeitnehmers ergibt. Der Verdacht auf eine Pflichtverletzung muss auf konkreten, vom Kündigenden darzulegenden und gegebenenfalls zu beweisenden Tatsachen beruhen. Er muss ferner dringend sein.