Erneute Kündigung erfordert erneute Anhörung des Betriebsrats

Anhörung Betriebsrat bei Kündigung

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 08.12.2020, Aktenzeichen 7 Sa 226/20

Das durch die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats erworbene Recht zum Ausspruch der Kündigung ist durch den Zugang der Kündigung verbraucht. Eine erneute Kündigung erfordert eine erneute Anhörung des Betriebsrats.

Betriebsrat nahezu unkündbar

Diese Kündigungen eines Betriebsratsmitgliedes sind nicht zulässig

Arbeitsgericht Iserlohn, Urteil vom 08.08.2017, Aktenzeichen 5 Ca 506/17

Die ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist auch aus noch so dringenden betrieblichen Bedürfnissen nicht möglich. Lediglich für die Fälle der Betriebsstilllegung und der Stilllegung einer Betriebsabteilung sind Ausnahmetatbestände normiert.

Betriebsbedingte Kündigung bei Massenentlassungen

Konsultationspflicht des Betriebsrats bei Massenentlassungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2013, Aktenzeichen 2 AZR 60/12 (Parallelentscheidungen: 2 AZR 61/12, 2 AZR 62/12, 2 AZR 63/12, 2 AZR 64/12, 2 AZR 65/12, 2 AZR 66/12, 2 AZR 67/12, 2 AZR 70/12, 2 AZR 71/12, 2 AZR 72/12)

Fehlt das erforderliche Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat, sowie eine ordentliche Anzeige der Massenentlassungen, sind die betriebsbedingten Kündigungen unwirksam.

Verdachtskündigung ungültig

Verdachtskündigung nicht gerechtfertigt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.07.2013, Aktenzeichen 28 Ca 3420/13

Beabsichtigt eine Arbeitgeberin eine Anhörung in Vorbereitung einer Verdachtskündigung, so muss sie bereits in der Einladung eindeutig über das Thema informieren sowie auf die Folgen hinweisen. Der verdächtigten Person muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich von einer Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen.

Fehlende Betriesratsanhörung – Ordnungsgeld

Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, § 87 Abs. 1 Ziff. 3 BetrVG

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.01.2012, 6 Ta 187/11

Mitarbeiter einer Klinik leisteten im Jahr 2008 auf Anweisung Überstunden. Die Klinik führte eine zusätzliche Schicht ein. Die Zustimmung des Betriebsrates wurde nicht eingeholt.
Fünf Ärzte arbeiteten im Monat Mai 2011 auf der Intensivstation ohne vorherige Bestätigung des Dienstplanes durch den Betriebsrat. Die Arbeitgeberin wurde erneut zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verpflichtet.