Verdachtskündigung ungültig

Verdachtskündigung nicht gerechtfertigt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.07.2013, Aktenzeichen 28 Ca 3420/13

Beabsichtigt eine Arbeitgeberin eine Anhörung in Vorbereitung einer Verdachtskündigung, so muss sie bereits in der Einladung eindeutig über das Thema informieren sowie auf die Folgen hinweisen. Der verdächtigten Person muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich von einer Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen.