Geringerer Sozialplanabfindungsanspruch für kurz vor Renteneintritt stehende Arbeitnehmer ist keine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Alters

Landesarbeitsgericht Nürnberg (8. Kammer), Urteil vom 19.01.2023, Aktenzeichen 8 Sa 164/22 Amtliche Leitsätze: 1. Eine Abfindungsregelung in einem Sozialplan, die für die Arbeitnehmer, die vor Stichtag das 62. Lebensjahr vollendet haben und die nach dem 24-monatigen Bezug von Arbeitslosengeld I entweder eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen oder die Regelaltersrente in Anspruch nehmen können, eine Kürzung … Weiterlesen

Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber – Auflösungsantrag des Arbeitgebers

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.08.2023, Aktenzeichen 5 Sa 172/22 Das Landgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinem Urteil vom 15.08.2023 zum Aktenzeichen 5 Sa 172/22 die Berufung eines gemeinnützigen Vereins als Arbeitgeber gegen das Urteil des erstinstanzlichen Arbeitsgerichts Stralsund vom 09.11.2022 (11 Ca 167/22) verworfen, ebenso aber auch die Berufung der Klägerin gegen das Ergänzungsurteil des Arbeitsgerichts … Weiterlesen

Abfindung als soziale Absicherung

Abfindung als schützenwertes Interesse Sozialgericht Landshut, Urteil vom 18.07.2022, Aktenzeichen S 16 AL 135/20 Aus Gründen der sozialen Absicherung kann ein Arbeitnehmer auch dann ein besonderes, schützenswertes Interesse an einer höheren Abfindung haben, wenn diese die 10 %-Grenze nicht erreicht. Ein gewerblicher Mitarbeiter schloss mit seiner Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag. Darin war festgehalten, das Arbeitsverhältnis wird … Weiterlesen

Obergrenze einer Sozialplanabfindung

Anfechtung der Obergrenze einer Sozialplanabfindung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.02.2022, Aktenzeichen 1 AZR 252/21

Sozialpläne haben typischerweise eine zukunftsbezogene Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion, welche die voraussichtlich entstehenden wirtschaftlichen Folgen eines durch Betriebsänderung verursachten Arbeitsplatzverlusts ausgleicht oder zumindest abmildert.

Sozialplanleistungen dürfen nicht Kündigungsschutzklage beeinflussen

Klageverzichtsprämie abhängig vom Sozialplan unwirksam

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 21.01.2021, Aktenzeichen 4 Sa 217/20

Leistungen in Sozialplänen, die dem Ausgleich oder der Abmilderung der mit einer Betriebsänderung für die Arbeitnehmer verbundenen wirtschaftlichen Nachteile dienen, dürfen nicht vom Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage (Klageverzichtsprämie) abhängig gemacht werden.

Abfindung aus Sozialplan

Anspruch auf Sozialplanabfindung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 10.09.2020, Aktenzeichen 7 Sa 818/18

Ein Anspruch auf Sozialplanabfindung kann selbst dann bestehen, wenn ein angemessenes Angebot zur Weiterbeschäftigung im Konzern abgelehnt wird. Insbesondere wenn die Arbeitgeberin das Weiterbeschäftigungsangebot nicht entsprechend der Betriebsvereinbarung in Form einer dreiseitigen Vereinbarung vorlegt.

Abfindung – Zuschläge nicht deckeln

Dürfen Zuschläge für die Zahlung einer Abfindung gedeckelt werden?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.02.2020, Aktenzeichen 1 ABR 31/18

Das Ziel der Zuschlagszahlung, besondere Nachteile ausgleichen, die zum Unterhalt von Kindern verpflichtete oder schwerbehinderte Arbeitnehmer durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes erleiden, würde bei einer Deckelung der Abfindung einschließlich Zuschlagszahlung, nicht oder nur unzureichend erreicht.

Keine Abfindung bei nahender Rente

Keine Sozialplanleistungen für rentennahe Arbeitnehmer?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.05.2019, Aktenzeichen 1 ABR 54/17

Sozialplanleistungen können bei rentennahen Arbeitnehmern stärker an den tatsächlich eintretenden wirtschaftlichen Nachteilen, die durch den bevorstehenden Arbeitsplatzverlust und eine darauf zurückgehende Arbeitslosigkeit drohen, ausgerichtet werden. Die Betriebsparteien können Beschäftigte von den Leistungen des Sozialplans ausschließen, weil diese, ggf. nach Bezug von Arbeitslosengeld I, rentenberechtigt sind.

Abfindung aus dem Sozialplan während Elternteilzeit

Höhe einer Sozialplanabfindung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2018, Aktenzeichen 1 AZR 20/17

Abfindungen aus dem Sozialplan sind zukunftsbezogene Zahlungen. Für Beschäftigte in Elternteilzeit ist als Basis für die Abfindung das arbeitsvertraglich vereinbarte Bruttogehalt für die Berechnung des Bruttomonatsentgelts zugrunde zu legen, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden.