Abfindung aus dem Sozialplan während Elternteilzeit

Höhe einer Sozialplanabfindung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2018, Aktenzeichen 1 AZR 20/17

Abfindungen aus dem Sozialplan sind zukunftsbezogene Zahlungen. Für Beschäftigte in Elternteilzeit ist als Basis für die Abfindung das arbeitsvertraglich vereinbarte Bruttogehalt für die Berechnung des Bruttomonatsentgelts zugrunde zu legen, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden.