Wann ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz anzuwenden?
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2021, Aktenzeichen 7 Sa 26/21 Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet der Arbeitgeberin ihre Arbeitnehmer, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Freiwillige aktienorientierte Vergütungsbestandteile fallen unter den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Parteien streiten zweitinstanzlich sowohl über die vertragsgerechte Beschäftigung einer Führungskraft als auch … Weiterlesen