Abfindung aus Sozialplan

Anspruch auf Sozialplanabfindung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 10.09.2020, Aktenzeichen 7 Sa 818/18

Ein Anspruch auf Sozialplanabfindung kann selbst dann bestehen, wenn ein angemessenes Angebot zur Weiterbeschäftigung im Konzern abgelehnt wird. Insbesondere wenn die Arbeitgeberin das Weiterbeschäftigungsangebot nicht entsprechend der Betriebsvereinbarung in Form einer dreiseitigen Vereinbarung vorlegt.