Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung.

Gesamtbetriebsrat zuständig für einheitliche unternehmensweite Entlohnungsgrundsätze

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 31.08.2020, Aktenzeichen 1 TaBV 102/19

Im Fall eines mit allen Betrieben im Hinblick auf Struktur, Aufgaben und Tätigkeit gleichartigen und mit allen Betrieben an denselben Mantel- und Entgelttarifvertrag gebundenen Unternehmens, das die außertariflichen Angestellten unternehmenseinheitlich nach einer an die bindenden Tarifverträge anknüpfenden gleichartigen Vergütungsstruktur behandeln möchte, besteht die erforderliche sachliche Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung.

Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit – Betriebsvereinbarung

Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit – Betriebsvereinbarung gilt

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 04.11.2019, Aktenzeichen 16 Sa 560/19

Wurde im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Vereinbarung über die Dauer der Arbeitszeit getroffen, ist anzunehmen, dass die Parteien die betriebsübliche Arbeitszeit vereinbaren wollten.

Konzernbetriebsvereinbarung – Geltung nach Betriebsübergang

Weitergeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2018, Aktenzeichen 6 TaBV 4/18

Betriebsvereinbarungen gelten nach einem Betriebsübergang kollektivrechtlich weiter. Das gilt auch für Konzernbetriebsvereinbarungen, die dann als Einzelbetriebsvereinbarung weiter gelten.

Entschädigung für Fahrtkosten nur für kürzeste Fahrstrecke

Fahrtkostenentschädigung – kürzeste Fahrstrecke

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2018, Aktenzeichen 1 AZR 37/17

Wurde vereinbart, die kürzeste Strecke für eine Fahrtkostenentschädigung anzusetzen, kann nicht die aus persönlicher Sicht verkehrsübliche Strecke angesetzt werden, falls diese die kürzeste Strecke in ihrer Länge überschreitet.

Betriebsrat unterliegt Begründungspflicht für Zustimmungsverweigerung

Betriebsrat muss Gründe für Zustimmungsverweigerung nennen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2016, Aktenzeichen 1 ABR 22/14

Es ist nicht möglich, durch eine Betriebsvereinbarung einen Betriebsrat von seiner Begründungspflicht für die Zustimmungsverweigerung zu befreien.

Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

Gesamtbetriebsvereinbarungen gelten nach einem Betriebsübergang weiter

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.05.2015, Aktenzeichen 1 AZR 763/13

Wird ein Betrieb im Rahmen eines Betriebsübergangs veräußert, gilt eine Gesamtbetriebsvereinbarung weiter, falls der von der Vereinbarung umfasste Geltungsbereich nicht bereits normativ geregelt ist.