Ein nicht über die konkreten Folgen einer Versetzung unterrichteter Betriebsrat kann zu Recht die Zustimmung verweigern – Wegfall der Möglichkeit zur Provisionserzielung bei Versetzung vom Vertriebsaußen- in den Innendienst

Landesarbeitsgericht Niedersachsen (2. Kammer), Beschluss vom 08.05.2024, Aktenzeichen 2 TaBV 81/23 Amtlicher Leitsatz: Der Betriebsrat ist bei einer Anhörung zu einer Versetzung über deren konkreten Folgen zu unterrichten. Wenn der betroffene Arbeitnehmer trotz Weitergeltung der bisherigen Provisionsregelung aufgrund der veränderten Tätigkeit (Wechsel vom Außendienst in den Innendienst) keine Möglichkeit mehr besitzt, in unverändertem Umfang Provisionen … Weiterlesen

Heilung einer verfahrensfehlerhaften Ladung (fehlende Tagesordnung) zur Betriebsratssitzung ist in der Betriebsratssitzung möglich

Zustimmungsersetzungsverfahren – Eingruppierung Thüringer Landesarbeitsgericht, 1. Kammer, Beschluss vom 24.10.2023, Aktenzeichen 1 TaBV 25/21 Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat mit seinem Beschluss vom 24.10.2023 auf Grund der Beschwerde des in einem Zustimmungsersetzungsverfahren beteiligten Betriebsrats die Entscheidung des Arbeitsgerichts Erfurt in erster Instanz abgeändert und unter Abweisung des Antrags im Übrigen die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung … Weiterlesen

Zustimmungsverweigerung Betriebsrat zu personeller Maßnahme

Beendigung eines Telearbeitsplatzes ohne Zustimmung des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2022, Aktenzeichen 7 ABR 34/20

Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer personellen Maßnahme verweigern, wenn der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in seiner Person liegenden Gründen gerechtfertigt ist oder wenn die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz oder einen Tarifvertrag verstößt.

Betriebsrat unterliegt Begründungspflicht für Zustimmungsverweigerung

Betriebsrat muss Gründe für Zustimmungsverweigerung nennen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2016, Aktenzeichen 1 ABR 22/14

Es ist nicht möglich, durch eine Betriebsvereinbarung einen Betriebsrat von seiner Begründungspflicht für die Zustimmungsverweigerung zu befreien.