Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung kann unwirksam sein
Außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen mit Auslauffrist
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019, Aktenzeichen 2 AZR 50/19
Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.