Kündigung unwirksam bei grob fehlerhafter Sozialauswahl

Grob fehlerhafte Sozialauswahl Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 14.07.2022, Aktenzeichen 18 SA 1548/21 Eine Kündigung ist sozial ungerechtfertigt und daher rechtsunwirksam, wenn die soziale Auswahl der Arbeitnehmer grob fehlerhaft vorgenommen wurde. Ein schwerbehinderter Logistiker war bei der Arbeitgeberin seit März 1990 im Bereich der Intralogistik ohne schriftlichen Arbeitsvertrag tätig. Um weiterhin wettbewerbsfähig bleiben zu können, wurden … Weiterlesen

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung kann unwirksam sein

Außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen mit Auslauffrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019, Aktenzeichen 2 AZR 50/19

Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.

Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt?

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.05.2017, Aktenzeichen 2 AZR 606/16

Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und die Arbeitgeberin sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss.

Interessenausgleich bei Betriebsänderung

Teilweiser Interessenausgleich bei Betriebsänderung ist unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016, Aktenzeichen 2 AZR 182/15

Ein Interessenausgleich ist nur dann wirksam, wenn er den vollen Umfang einer Betriebsänderung erfasst. Es ist nicht möglich, den Interessenausgleich auf einen Teil der Betriebsänderung zu beschränken.

Fehlerhafte Sozialauswahl

Fehlerhafte Sozialauswahl bei der Bildung von Altersgruppen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2015, Aktenzeichen 2 AZR 478/13

Wird von der Ausnahmeregelung zur Bildung von Altersgruppen für die Sozialauswahl gebrauch gemacht, so muss die vorgenommene Altersstrukturierung tatsächlich dazu geeignet sein die bestehende Personalstruktur zu sichern.

Sozialauswahl bei Kündigung

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Änderungskündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.01.2015, Aktenzeichen 2 AZR 164/14

Die im § 1 Absatz 3 Satz 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) genannten Sozialkriterien sind für die Sozialauswahl maßgebend, verfügen jedoch gegenseitig über keine Priorität. Die individuellen Unterschiede sind immer im Einzelfall abzuwägen.

Betriebsbedingte Kündigung bedarf Sozialauswahl

Betriebsbedingte Kündigung ohne Sozialauswahl unwirksam

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.01.2014, Aktenzeichen 1 Sa 230/13

Bevor ein Außendienstmitarbeiter betriebsbedingt gekündigt wird, ist die soziale Rechtfertigung der Kündigung zu prüfen. Vertriebsmitarbeiter mit gleichen Aufgaben in anderen Vertriebsbezirken sind für die Sozialauswahl betrachtbar, wenn der Arbeitsvertrag keine Einschränkung auf ein Vertriebsgebiet enthält.