Fehlerhafte Sozialauswahl
Fehlerhafte Sozialauswahl bei der Bildung von Altersgruppen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2015, Aktenzeichen 2 AZR 478/13
Wird von der Ausnahmeregelung zur Bildung von Altersgruppen für die Sozialauswahl gebrauch gemacht, so muss die vorgenommene Altersstrukturierung tatsächlich dazu geeignet sein die bestehende Personalstruktur zu sichern.