Massenentlassungen und krankheitsbedingte Entlassungen

Überschreitung Schwellenwerte Massenentlassungen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2021, Aktenzeichen 7 Sa 405/21

Auch krankheitsbedingte Entlassungen sind bei der Ermittlung des Schwellenwertes für Massenentlassungen zu berücksichtigen. Mit dem Betriebsrat sind Möglichkeiten zu beraten, wie Massenentlassungen vermieden oder eingeschränkt und deren Folgen gemindert werden können.

Massenentlassungsanzeige fehlerhaft – Kündigung unwirksam

Kündigung wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Februar 2020, Aktenzeichen 6 AZR 146/19

Wird der Betriebsbegriff nicht entsprechend der Massenentlassungsrichtlinie (MERL) gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/59/EG angewandt, kann die Massenentlassungsanzeige unwirksam sein.

Wann gilt ein Unternehmen als “beherrschend”?

Beherrschendes Unternehmen

 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.12.2018, Aktenzeichen 10 Sa 284/16 und 10 Sa 921/16

Ermöglicht eine rechtliche Verbindung beliebiger Art einem Unternehmen einen bestimmenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen und ermöglicht die rechtliche Verbindung, Massenentlassungen in Betracht zu ziehen oder vorzunehmen, handelt es sich um ein beherrschendes Unternehmen.

Massenentlassungen -Was ist ein beherrschendes Unternehmen?

Massenentlassungen – Beherrschendes Unternehmen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 07.08.2018, Aktenzeichen C 61/17, C 62/17 und C 72/17

Unter einem beherrschenden Unternehmen ist jedes Unternehmen zu verstehen, das durch Beteiligungen oder andere rechtliche Verbindungen in der Lage ist, bestimmenden Einfluss auf die Arbeitgeberin auszuüben, um Massenentlassungen zu erwägen oder durchzuführen.

Betriebsbedingte Kündigung im Rahmen von Massenentlassungen

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.07.2016, Aktenzeichen 9 Sa 484/16

Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen dürfen erst dann ausgesprochen werden, nachdem das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat abgeschlossen ist. Im Rahmen einer Betriebsänderung wird die Konsultationspflicht regelmäßig dann erfüllt, wenn die Arbeitgeberin mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich abgeschlossen hat und erst danach Kündigungen ausspricht.

Kündigung bei Massenentlassungen ohne ausreichende Information unwirksam

Konsultationspflicht bei Massenentlassungen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2016, Aktenzeichen 15 Sa 1953/15

Werden die Bedingungen der Konsultationspflicht bei Massenentlassungen nicht erfüllt oder werden die Hintergründe der Massenentlassungen nicht ausreichend mitgeteilt, sind die ausgesprochenen Kündigungen unwirksam. Erst nach abgeschlossenem Konsultationsverfahren können Kündigungen ausgesprochen werden.

Untersagung von Kündigungen vor Abschluss des Interessenausgleiches

Untersagung von Entlassungen während laufender Verhandlungen über Interessenausgleich

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.03.2015, Aktenzeichen 20 BVGa 768/16

Sind die Sicherungs- und Beratungsansprüche des Betriebsrats gefährdet, kann eine gerichtliche Sicherungsverfügung erlassen werden. Dabei kann der Arbeitgeberin auch der Ausspruch von Kündigungen untersagt werden, wenn dies zur Sicherung der Ansprüche erforderlich ist.

Keine betriebsbedingte Kündigungen während Verhandlungen über Interessenausgleich

Untersagung betriebsbedingter Kündigungen während Verhandlungen über Interessenausgleich

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 22.01.2016, Aktenzeichen 20 BVGa 768/16

Dem Betriebsrat steht nach aktueller Rechtsprechung ein Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsänderung, etwa in Form von Massenentlassungen, bis zum Zustandekommen oder Scheitern eines Interessenausgleiches zu. Der Verhandlungsanspruch hinsichtlich eines Interessenausgleiches wird damit gewahrt und nicht durch einseitige Handlungen der Arbeitgeberin unmöglich gemacht.