Wichtiger Grund bei außerordentlicher Kündigung
Wirksamkeit einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung mit sozialer Auslauffrist
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 29.11.2019, Aktenzeichen 11 Sa 418/18
Liegt für eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist kein wichtiger Grund vor, ist die Kündigung unwirksam.