Klagefrist gegen Kündigung des Arbeitsvertrages verpasst
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2016, Aktenzeichen 6 AZR 430/15
Wird eine Kündigung mit unzutreffender Kündigungsfrist ausgesprochen, gegen diese aber nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung widersprochen, ist die eigentlich unwirksame Kündigung wirksam.