Wirtschaftsauschuss eines Gemeinschaftsbetriebes

Bildung eines Wirtschaftsausschusses im Gemeinschaftsbetrieb

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2016, Aktenzeichen 1 ABR 10/14

Der Wirtschaftsausschuss eines Gemeinschaftsbetriebes ist ausschließlich beim beherrschenden Unternehmen einzurichten, wenn dieses Alleineigentümer des anderen beteiligten Unternehmens ist und in der Regel mehr als 100 Arbeitnehmer ständig beschäftigt.

 

Kündigungsschutz bei weniger als 10 Mitarbeiter im Betrieb

Kündigungsschutz im Gemeinschaftsbetrieb

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 10.03.2016, Aktenzeichen 2 Sa 58/15

Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz kann in einem Betrieb mit in der Regel weniger als 10 Mitarbeiter Anwendung finden, wenn dieser Betrieb Teil eines Gemeinschaftsbetriebes ist. In einem Gemeinschaftsbetrieb liegt eine einheitliche Leitung der Einzelbetriebe vor, indem wesentliche Arbeitgeberfunktionen in sozialen und personellen Angelegenheiten für die beteiligten Betriebe einheitlich geführt werden.