Arbeitszeit – Pflicht zur Erfassung

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.09.2022, Aktenzeichen 1 ABR 22/21

Arbeitgeber sind verpflichtet, zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Das System muss nicht zwingend in elektronischer Form betrieben werden.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber

Zeiterfassungssystem ist verpflichtend für Arbeitgeber

Arbeitsgericht Emden, Urteil vom 20.02.2020, Aktenzeichen 2 Ca 94/19

Arbeitgeber sind zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Arbeitszeiterfassung entsprechend der europäischen Grundrechte-Charta verpflichtet.

Arbeitszeiterfassungssystem – Pflicht in der EU

System zur Arbeitszeiterfassung – Pflicht in der EU

Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 14.05.2019, Aktenzeichen C 55/18

Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen Arbeitgeber verpflichten ein Arbeitszeiterfassungssystem einzusetzen. Nur ein System, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen wird, garantiert, dass die Begrenzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie der Anspruch auf Mindestruhezeiten für die Arbeitnehmer vollständig gewährleistet wird.