Annahmeverzugslohn bei Annahmeverzug der Arbeitgeberin

Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.08.2022, Aktenzeichen 5 AZR 154/22 Die Arbeitgeberin kann keine Quarantäne für Arbeitnehmer anordnen, weil eine solche Anweisung diese in ihrer Privatsphäre betrifft und durch das Direktionsrecht nicht in den Bereich der privaten Lebensführung eingegriffen werden darf. Die Anordnung eines 14-tägigen Betretungsverbots für den Betrieb bei gleichzeitigem Verlust … Weiterlesen

Wann verfälllt Urlaub bei langer Krankheit?

Verfall von Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.09.2021, Aktenzeichen 9 AZR 3/21 (A)

Der gesetzliche Urlaubsanspruch verfällt nicht, wenn die Arbeitgeberin ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommt den Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – aufzufordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilt, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahrs oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt. Das gilt auch wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.

Können arbeitsfreie Zeiten auf den Urlaub angerechnet werden?

Anrechnung einer Freistellung auf den Urlaubsanspruch

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.10.2020, Aktenzeichen 12 Sa 602/20

Arbeitsfreie Zeiten können nur dann auf den Urlaub angerechnet werden, falls vor dem Urlaubsbeginn eine unwiderrufliche Freistellungserklärung der Arbeitgeberin vorliegt.

Voraussetzungen für die Befristung des Urlaubsanspruches

Verfall von Urlaubsansprüchen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.09.2020, Aktenzeichen 9 AZR 113/19

Die Befristung des Urlaubsanspruchs setzt grundsätzlich voraus, dass die Arbeitgeberin konkret und in völliger Transparenz dafür Sorge trägt, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Sie muss den Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder des Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt.

Urlaub verfällt nur durch Aufforderung des Arbeitgebers

Befristung von tariflichem Urlaubsanspruch

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2020, Aktenzeichen 9 AZR 259/19

Die Befristung des Urlaubsanspruchs setzt grundsätzlich voraus, dass der Arbeitgeber konkret und in völliger Transparenz dafür Sorge trägt, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Er muss den Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt.

Urlaubsanspruch – Wann verfällt er?

Wann verfällt nicht genommener Urlaub?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.06.2019, Aktenzeichen 9 AZR 546/17

In seiner weiterentwickelten Rechtsprechung geht das Bundesarbeitsgericht (BAG) davon aus, dass die Arbeitgeberin konkret und in völliger Transparenz dafür Sorge trägt, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Sie muss den Arbeitnehmer erforderlichenfalls förmlich, auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt.

Verfällt Urlaubsanspruch zum Jahresende?

Verfall von Urlaubsanspruch

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2019, Aktenzeichen 9 AZR 541/15

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn die Arbeitgeberin ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

Wann kann Urlaub verfallen?

Verfall von Urlaubsanspruch

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 09. April 2019, Aktenzeichen 4 Sa 242/18

Urlaub kann in der Regel nur dann verfallen, wenn die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer aufgefordert hat den Urlaub zu nehmen und ihm klar und deutlich erklärte, dass der Urlaub sonst nach Ablauf des Urlaubsjahres bzw. Übertragungszeitraumes verfällt.

Urlaubsanspruch erlischt im zweiten Folgejahr

Urlaubsanspruch während Erwerbsminderung und Krankheit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.10.2013, Aktenzeichen 9 AZR 302/12

Urlaubsanspruch besteht auch während Krankheit und Bezug von Erwerbsminderungsrente. Der Anspruch erlischt jedoch bei langfristiger Krankheit oder Bezug von Erwerbsminderungsrente im zweiten auf den Urlaubsanspruch folgenden Jahr.