Unwirksame außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist kann als ordentliche Kündigung gedeutet werden – Kündigungsschutzklage bleibt ohne Erfolg

Bundesarbeitsgericht (2. Senat), Urteil vom 18.06.2025, Aktenzeichen 2 AZR    228/23 Leitsatz:  Erweist sich eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist als unwirksam, endet das Arbeitsverhältnis aber aufgrund einer durch Umdeutung gewonnenen ordentlichen Kündigung zum selben Termin, ist die Kündigungsschutzklage insgesamt abzuweisen. Hintergrund und Sachverhalt: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung mit Auslauffrist zu … Weiterlesen