Kündigung – befristeter Arbeitsvertrag

Kündigungsfrist eines befristeten Arbeitsvertrages

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.März 2014, Aktenzeichen C-38/13

Währt ein befristetes Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate, so darf sich die Kündigungsfrist bei vergleichbaren Beschäftigungsbedingungen nicht von der Kündigungsfrist eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses unterscheiden.

Befristeter Arbeitsvertrag ungültig

Befristung im Arbeitsvertrag unbegründet

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.09.2013, Aktenzeichen 7 AZR 107/12

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist ungültig, wenn beim Abschluss des Arbeitsvertrages nicht eindeutig der Wegfall der Arbeitsaufgabe erkennbar ist. Die Befristung eines Arbeitsauftrages gegenüber der Arbeitgeberin ist kein Grund das unternehmerische Risiko auf Beschäftigte abzuwälzen.

Umwandlung befristeter Arbeitsvertrag in unbefristet

Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag darf keine Verschlechterung darstellen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.03.2012, C-251/11

Die Umwandlung eines befristeten Arbeitsvertrages in einen unbefristeten Arbeitsvertrag darf laut EuGH nicht mit so umfassenden Änderungen verbunden sein, dass eine Verschlechterung für den Beschäftigten entsteht, falls Art und Umfang der Arbeitsaufgabe gleich bleiben.