Dieser Sozialplan verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Sozialplan verstößt gegen Benachteiligungsverbot

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 03.05.2015, Aktenzeichen 7 Sa 655/11

Sieht ein Sozialplan einen Abfindungszuschlag für Kinder vor, berücksichtigt aber nur auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Kinder der Mitarbeiter, stellt dies eine mittelbare Benachteiligung von Mitarbeiterinnen dar, die wegen ihrer Lohnsteuerklasse keine eingetragenen Kinder vorweisen können.

Diskriminierungsverbot wegen des Alters ist europäisches Recht

Diskriminierungsverbot wegen des Alters in Beschäftigung und Beruf

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.April 2016, Aktenzeichen C-441/14

Das Diskriminierungsverbot wegen des Alters ist in der europäischen Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf konkretisiert. Nationale Vorschriften sind so auszulegen, dass sie im Einklang mit der europäischen Richtlinie stehen. Ist dies nicht möglich, dürfen entgegenstehende nationale Vorschriften nicht angewandt werden.