Dieser Sozialplan verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
Sozialplan verstößt gegen Benachteiligungsverbot
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 03.05.2015, Aktenzeichen 7 Sa 655/11
Sieht ein Sozialplan einen Abfindungszuschlag für Kinder vor, berücksichtigt aber nur auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Kinder der Mitarbeiter, stellt dies eine mittelbare Benachteiligung von Mitarbeiterinnen dar, die wegen ihrer Lohnsteuerklasse keine eingetragenen Kinder vorweisen können.