Annahmeverzugslohn und der Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes während einer Freistellung in der Kündigungsfrist
Bundesarbeitsgericht (5. Senat), Urteil vom 12.02.2025, Aktenzeichen 5 AZR 127/24 Leitsatz: Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig iSd. § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht. Sachverhalt: … Weiterlesen