Kein Impfnachweis – Kein gesetzliches Tätigkeitsverbot?

Kein gesetzliches Tätigkeitsverbot bei Nichtvorlage des Impfnachweises

Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 18.05.2022, Aktenzeichen 2 Ca 2082/21

Es besteht kein gesetzliches Beschäftigungsverbot für bereits vor dem 15.03.2022 beschäftigte Arbeitnehmer, die entgegen der Regelung im Impfschutzgesetz ihrer Arbeitgeberin keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.