Krankheit kürzt nicht Urlaubsanspruch
Krankheit während des Urlaubs kürzt nicht den Urlaubsanspruch
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 21.06.2012, C-78/11
Überschneiden sich vorübergehende Krankheitszeiten mit dem bezahlten Jahresurlaub, so sind Urlaubstage die mit Krankheitstagen zusammenfallen später zu gewähren. Der Jahresurlaub dient der Erholung, soll Entspannung und Freizeit ermöglichen. Krankheitsbedingter Urlaub von der Arbeit wird gewährt, um von einer Krankheit zu genesen und wieder arbeitsfähig zu werden. Der Zweck der krankheitsbedingten Abwesenheit ist ein anderer als der bezahlte Jahresurlaub.