Begrenzter Kündigungsschutz für leitende Angestellte
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 2 AZR 167/10
Leitende Angestellte genießen oftmals weniger Kündigungsschutz als ihre Mitarbeiter. Häufig ist jedoch unklar, wer als Führungskraft anzusehen ist. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) klärt, welche leitende Mitarbeiter tatsächlich als Führungskraft weniger Kündigungsschutz genießen.