Bezahlte Überstunden für Führungskräfte

Abgeltung von Überstunden für leitende Mitarbeiter

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2017, Aktenzeichen 15 Sa 66/17

Der im Arbeitsvertrag geregelte Anspruch auf bezahlte Überstunden kann von der Arbeitgeberin nicht mit der Begründung als unwirksam erklärt werden, dass alle Führungskräfte im Unternehmen unentgeltlich Mehrarbeit leisten.