Arbeitgeber muss bei beteiligungspflichtiger MaĂnahme nicht auf handlungsfähigen Betriebsrat warten
Landesarbeitsgericht Baden-WĂźrttemberg (2. Kammer), Beschluss vom 30.09.2025, Aktenzeichen 2 TaBV 2/25 Einleitung und Hintergrund: Das Landesarbeitsgericht Baden-WĂźrttemberg verhandelte Ăźber die Einsetzung einer Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans nach einer umfassenden Betriebsänderung (Verlagerung und KĂźndigungen) im Betrieb eines Parkraumbewirtschaftungsunternehmens. Der Arbeitgeber hatte bereits mit der Umsetzung der MaĂnahme begonnen, als der Betriebsrat erstmals gewählt und konstituiert … Weiterlesen