Sozialplan kann verkürzte Kündigungsfrist rechtfertigen

Verkürzte Kündigungsfrist entsprechend Sozialplan

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.10.2019, Aktenzeichen 2 AZR 158/18

Tarifvertragsparteien können davon ausgehen, dass es der Überbrückungsfunktion einer verlängerten Kündigungsfrist nicht bedarf, wenn ein Sozialplan diese Überbrückung typischerweise gewährleistet.