Formulierungen im Arbeitsvertrag müssen eindeutig sein

Unangemessene Formulierungen im Arbeitsvertrag sind unzulässig

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Aktenzeichen 2 Sa 206/13, Urteil vom 14.12. 2013

Formulierungen im Arbeitsvertrag müssen transparent sein. Soll das Arbeitsverhältnis selbst bei einem befristeten Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente enden, ist diese Formulierung uneindeutig und widerspricht den gesetzlichen Regelungen. Das Arbeitsverhältnis könnte anhand dieser Formulierung bereits enden, obwohl keine Rente gewährt würde.