Teilzeitvergütung für Urlaubsentgelt

Urlaubsentgelt während der Freistellungsphase

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.2018, Aktenzeichen 9 AZR 159/18

Urlaub, der vor der Ansparphase des Sabbatjahres erworben wurde, aber während der Ansparphase gewährt wird, darf mit der Teilzeitvergütung der Ansparphase entlohnt werden, wenn vereinbart wurde, dass der restliche Anteil im Rahmen des Sabbatjahres gewährt wird.