Wo kann der Gesamtbetriebsrat tagen?

Ort für eine Sitzung des Gesamtbetriebsrats

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.02.2020, Aktenzeichen   1 TaBV 21/19

Der Gesamtbetriebsrat muss nicht zwangsläufig seine Sitzungen am Unternehmenssitz abhalten. Für eine Sitzung an einem betriebsratlosen Standort müssen jedoch erhebliche Gründe vorliegen.