Fahrtkostenerstattung von Einigungsstelleneinigungsstellenmitgliedern nach § 76a BetrVG – Kein Anspruch auf höheren Kilometersatz nach ADAC-Autokostenliste
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 15.10.2025, Aktenzeichen 4 TaBV 9/25 Leitsatz: Mitglieder der Einigungsstelle haben gem. § 76a Abs. 1 BetrVG neben der Vergütung Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen und Auslagen, die durch ihre Tätigkeit entstehen, soweit diese erforderlich und nicht unverhältnismäßig sind. Erfolgt keine Vereinbarung einer pauschalierten Abrechnung, sind notwendige Kosten grundsätzlich spezifiziert nachzuweisen. Der … Weiterlesen